Klassen

Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:

 

B

BE

A

A1

M

 
 

Kraftwagen

Kraftwagen mit Anhänger

Kraftrad

Leichtkraftrad

Moped, Mokick

Fahrzeugart Kraftwagen
<=0,75t z.G.
<=8 Sitzplätze
(außer Führersitz)
B-Zugfahrzeug und Anhänger >0,75t z.G.
(sofern Zug nicht unter B fällt)
Kraftrad, auch mit Beiwagen
>50cm³
>50km/h
Leichtkraftrad
<>125cm³
<=11kW
Moped, Mokick
<=50cm³
<=50km/h
Mindestalter 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre 16 Jahre 16 Jahre
Voraussetzung - B - - -
Eingeschlossen, L, M, S - A1, M M -
Bemerkungen Anhänger <=0,75t
oder
Kombination <=3,5t
(zulässige Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug)
Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast max. das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen

2 Jahre leistungsbeschränkt auf max. 25W und max. 0,16kW/kg. Danach bei ausreichender Fahrpraxis ohne Prüfung erweiterbar. Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-jährige Kein Eintrag bei Prüfung auf Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung

 

Klasse Fahrzeugart

Mindestalter

Einge-schlossen Bemerkungen

B

Kraftfahrzeuge

(außer Klassen AM, A1, A2, A)
• bis 3500 kg
• bis 8 Personen außer dem Fahrer

auch mit Anhänger
• bis 750 kg
• über 750 kg
(Kombination max. 3500 kg)

a) 18 Jahre
b) 17 Jahre

• bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren"

• im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
AM / L Unter 18 Jahre nur Fahren im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung

B96

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

mit Anhänger
• über 750 kg
(Kombination max. 4250 kg)

siehe B siehe B Erwerb durch Fahrerschulung

BE

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

mit (Sattel-) Anhänger
• bis 3500 kg

siehe B siehe B Erwerb durch praktische Prüfung

AM

  1. Zweirädrige Kleinkrafträder
    (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
    • bis 4 kW (Elektromotor)

  2. Dreirädrige Kleinkrafträder und

  3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
    • bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
16 Jahre Leermasse bis 350 kg
bei vierrädrigen Leichtkfz. (Elektrofzg. ohne Batterien)

A1

  1. Krafträder
    (auch mit Beiwagen)
    • bis 125 cm³
    • bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)

  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    (symmetrisch angeordnete Räder)
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm³
    • bis 15 kW
16 Jahre AM

A2

  1. Krafträder
    (auch mit Beiwagen)
    • bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
18 Jahre AM / A1 Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

A

  1. Krafträder
    (auch mit Beiwagen)
    • über 45 km/h
    • über 50 cm³

  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    (symmetrisch angeordnete Räder)
    • über 45 km/h
    • über 50 cm³
    • über 15 kW

a) 24 Jahre
Krafträder bei Direktzugang

b) 21 Jahre
dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW

c) 20 Jahre
Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2

AM / A1 / A2 Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung