Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast max. das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen
2 Jahre leistungsbeschränkt auf max. 25W und max. 0,16kW/kg. Danach bei ausreichender Fahrpraxis ohne Prüfung erweiterbar.
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-jährige
Kein Eintrag bei Prüfung auf Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung
Klasse
Fahrzeugart
Mindestalter
Einge-schlossen
Bemerkungen
B
Kraftfahrzeuge
(außer Klassen AM, A1, A2, A)
• bis 3500 kg
• bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
• bis 750 kg
• über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
• bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren"
• im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
AM / L
Unter 18 Jahre nur Fahren im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung
B96
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
• über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
siehe B
siehe B
Erwerb durch Fahrerschulung
BE
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
• bis 3500 kg
siehe B
siehe B
Erwerb durch praktische Prüfung
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
• bis 45 km/h
• bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
• bis 4 kW (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder und
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
• bis 45 km/h
• bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
• bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
16 Jahre
—
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkfz. (Elektrofzg. ohne Batterien)
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
• bis 125 cm³
• bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
• bis 45 km/h
• bis 50 cm³
• bis 15 kW
16 Jahre
AM
—
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
• bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
18 Jahre
AM / A1
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
• über 45 km/h
• über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
• über 45 km/h
• über 50 cm³
• über 15 kW
a) 24 Jahre Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
c) 20 Jahre Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
AM / A1 / A2
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung